
Abgesehen von einer Sammelverwahrung i. S. d. DepG dürfen im Ausland ansässigen Dritten Kundenwertpapiere nur übertragen werden, wenn sicher gestellt ist, dass der Dritte Pfand-, Zu-rückbehaltungs- o. ä. Rechte an den auf Fremddepot s zu verbuchenden Wertpapiere n nur wegen Forderung en geltend machen kann, die mit Bezug auf diese Wertpapiere....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/drittverwahrung-im-ausland/drittve
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