
Der Begriff Drittstaatsangehöriger (auch: Drittausländer) ist ein Rechtsbegriff der Europäischen Gemeinschaft. Drittstaatsangehörige sind Staatsbürger eines Drittstaates, die weder EU-, EWR-Bürger, noch Schweizer sind. Der Begriff dient der Abgrenzung zum Begriff EU-Ausländer (EU-Bürger als Ausländer in einem EU-Mitglieds- oder assoziiert...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaatsangehöriger
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