[Achtung: Schreibweise von 1811] im gemeinen Leben auch dreyherrlich, dreyherrisch, adj. et adv. drey verschiedenen Herren habend. Ein dreyherriges Dorf. Der Ort ist dreyherrig, auch wenn die Oberherrschaft nur in einer gemeinschaftlichen Gerichtsbarkeit bestehet. In Oberdeutschland gibt es mehrere dreyherrige Herrschaften, ...
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