
ist das in einem Dorf und häufig auch nur für Angelegenheiten des Dorfes meist unter der Linde (Gerichtslinde) tätige Gericht. Es ist in vielen Fällen ein Gericht des Grundherrn und grundsätzlich nur Niedergericht. Spätestens in der Mitte des 19. Jh.s verschwindet es zugunsten des Amtsgerichts oder Bezirksgerichts.. Lit.: Kroeschell, DRG 1, 2...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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