
Polizeilich angeordnete Entnahme von zwei Blutproben im zeitlichen Abstand von 30 Minuten bei Verdacht bzw. Behauptung eines Nachtrunks auf der Grundlage des Gemeinsamen Erlasses der Ministerpräsidenten zur Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss, Ziffer 3.5.4 i.d. Fassung v...
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https://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/doppelblut.shtml
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