
Als Dominium (heute Eigentum) wurde im Mittelalter ein Komplex von mehreren Herrschaften und Gütern bezeichnet, die das Vermögen einer Herrschaft bildeten. Die Verwaltung des Vermögens erfolgte in der Regel zentral durch einen Beamten, der in den Quellen meistens als Regent bezeichnet wurde. Nach dem Allgemeinen preußischen Landrecht existiert...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dominium

(N.) directum (lat.) Obereigentum Eigentum
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(N.) plurium in solidum (lat.) Gesamteigentum Miteigentum
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(N.) utile (lat.) Nutzungseigentum
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(lat. [N.]) ist im römischen Recht (wie proprietas) das Eigentum, wobei das d. ex iure Quiritium (quiritisches Eigentum) römischen Bürgern vorbehalten und nur an beweglichen Sachen und italischen Grundstücken möglich ist. Im Mittelalter bezeichnet d. die Herrschaft über ein Gebiet einerseits und die Herrschaft über einzelne Sachen anderersei...
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Dominium das, römisches Recht: v. a. Bezeichnung für das nicht beschränkte Herrschaftsrecht an einem Gegenstand oder über ein Gebiet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Dominium (lat., = Herrschaft[sgebiet]). Spätantike Wirtschaftsform der Landgüter, bei der die schollengebundenen, unfreien Bauern (Kolonen) dem Patrozinium (auch: Patronat; = Schutzherrschaft) des Gutsherrn unterstanden. Ob sie als Vorläufer ma. Fronhöfe mit ihrer komplexeren Struktur anzusehen is...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Dominium (lat.), Herrschaft, dann insbesondere s. v. w. Rittergut; Herrschaftsgebiet, Besitztum, Eigentum (s. d.); D. analogicum, beschränktes Eigentumsrecht; D. Directum, grundherrliches Obereigentum; D. eminens, landesherrliches Staatseigentum; D. fundatum in gratia, Eigentumsrecht von Gottes
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Herrschaft; Domänenbesitz, landwirtschaftlicher Großbetrieb.
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