
Der Begriff Dingswinde bezeichnet diejenige Urkunde, die im Herzogtum Schleswig die Ergebnisse einer Gerichtsverhandlung protokollierte. Das Dokument wurde von dem Hardesvogt, zwei Sandmännern sowie acht weiteren Zeugen beurkundet. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dingswinde
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