[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. von Ding, so fern es eine Sache, im Gegensatze einer Person ausdruckt, in den Rechten, was einem Dinge oder einer Sache zukömmt, im Gegensatze des Persönlichen. Das dingliche Recht, jus reale. Einige Sprachlehrer haben auch das ungewisse Geschlecht das dingliche nennen wollen. ...
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