
Häufig muß der Insolvenzverwalter Arbeitnehmer schon vor Ablauf der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen, weil wegen zurückgehender Aufträge keine sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht oder die Zahlung von Lohn/Gehalt nicht mehr sichergestellt ist. Die so freigestellten Arbeitnehmer haben die Mögl...
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