
Als Differenzbetrag bezeichnet man den Ertrag eines Optionsscheins mit Barausgleich, der bei Ausübung an den Inhaber des Optionsscheins gezahlt wird. . Der Ertrag eines Optionsscheins mit Baraus..
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Als steuerpflichtigen Differenzbetrag bezeichnet das Einkommensteuergesetz jeden Differenzbetrag zwischen dem Ausgabepreis (Emissionskurs) eines Wertpapiers und dem Tilgungserlös (Tilgungskurs), der größer als zwei Prozent des Nennwertes ist.
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