[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. zu gewissen Diensten verpflichtet, besonders zu Frohndiensten verpflichtet. Ein dienstpflichtiges Gut, ein dienstpflichtiger Bauer. So auch die Dienstpflichtigkeit, plur. car. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_636