[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. außer Diensten, keinen Dienst habend. Ein dienstloser Knecht, eine dienstlose Magd. Ingleichen in edlerer Bedeutung, ohne Bedienung. Dienstlos seyn, kein Amt bekleiden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_630