Servitut Die Verpflichtung eines Eigentümers, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden oder zu unterlassen (§ 472 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Die Dienstbarkeit kann mit einem Grundstück verknüpft oder an eine Person (Fruchtgenuss, Wohnung) gebunden sein. Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Dienstbarkeit

Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. == Situation in Deutschland == Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: == Situation in Österreich == Im österreichischen Sachenrecht findet sich die Dienstbarkeit (oder mit derselben Bedeutung Servit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstbarkeit
[Österreich] - Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Darin liegt der Unterschied zur Reallast, wo etwas aktiv gemacht werden muss. Dienstbarkeiten sind beispiel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstbarkeit_(Österreich)

ist ein beschränktes dingliches Recht an einer Sache, das den Eigentümer in einzelnen Beziehungen in der Benutzung der Sache oder in der Ausübung seiner Rechte beschränkt. In dieser Beziehung kennt das altrömische Recht bereits (lat. [N.]) iter (Pfad), (M.) actus (Trift), (F.) via (Weg) und (M.) aquaeductus (Wasserleitung), welche als handgrei...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Dienstbarkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man jemanden zu körperlichen Diensten verpflichtet ist, ohne Plural, die Leibeigenschaft In Dienstbarkeit gerathen, in der Dienstbarkeit stecken. Jemanden aus der Dienstbarkeit erlösen. Außer der biblischen Schreibart wird es in diesem V...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_604

Dingliches Nutzungsrecht an einer Sache, durch das das Recht des Eigentümers an der Sache eingeschränkt wird. Die nach Art der Dienstbarkeit beinhaltet sie das Recht, dass der Eigentümer die Benutzung oder Nutzungsziehung durch den Berechtigten zu dulden hat beziehungsweise tatsächlic...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Viele Grundstücke sind, z. B. weil ein Nachbargrundstück keinen Zugang zu einem öffentlichen Weg hat, mit einer Dienstbarkeit belastet. Die Dienstbarkeit ist ein absolutes, subjektives Recht, sie gewährt ein unmittelbares Recht zur beschränkten Nutzung einer fremden Sache (z. B. ein Geh - oder F...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Eigentümer gewährt einem andern Eigentümer oder einem Dritten dauernd ein bestimmtes Recht, z.B. Wegrecht, Baurecht, Nutzniessung usw. Die Dienstbarkeit ist das daraus entstandene Rechtsverhältnis.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Dienstbarkeit, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

engl.: Easement; legal servitude Themengebiet: Bewertung Planung Bedeutung: Ein dingliches Recht an einer Sache (insbesondere an einem Grundstück) und an Rechten, das den Eigentümer bzw. den Rechtsinhaber in einzelnen Beziehungen in der Benutzung der Sache oder in d...
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https://www.geoinformatik.uni-rostock.de/einzel.asp?ID=-1590995953

Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch:
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https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

Mit Dienstbarkeit (lat. Servitut) wird ein Recht zur Nutzung einer fremden Sache bezeichnet. Dabei unterscheidet man zwischen der Grundienstbarkeit (§§ 1018ff BGB), dem Nießbrauch (§§ 1030ff BGB) und der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (§§ 1090ff BGB).
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https://www.lexexakt.de/glossar/dienstbarkeit.php

Dienstbarkeit , s. Servitut.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Grundbuchwesen) Eine im → Grundbuch eingetragene Belastung eines → Grundstücks zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person (z. B. ein Wohnrecht) oder zugunsten eines anderen Grundstücks (z. B. Wege- oder Leitungsrecht).
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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