Dezisivstimme, lateinisch Votum decisivum, Recht: 1) eine Stimme, die bei einer Entscheidung mitgezählt wird im Gegensatz zur beratenden Stimme; 2) die Stimme, die bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134