
Die Bundesbank darf das Einlagengeschäft mit jedermann betreiben; de facto beschränkt sie es jedoch auf bestimmte Einlegergruppen. Bei den von der Bundesbank entgegengenommenen Einlagen handelt es sich um unverzinsliche Guthaben auf Girokonten, die hauptsächlich zur Durchführung des Zahlungsverkehr s der Einleger dienen. Besonderheiten des...
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