Desertoria sententia (lat.), im frühern gemeinen Prozeßrecht Bezeichnung für dasjenige Urteil, welches ein eingewendetes Rechtsmittel aus dem Grund verwarf, weil die zur Einwendung gesetzte Notfrist versäumt wurde. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html