
Auch: eigentliche, regelmässige, reguläre Verwahrung . Hinterlegungsart, bei der der Verwahrer das Hinterlegte selbst wieder zurückgeben muss. Hierbei liegt im Rahmen des Verwahrgeschäfts der Bank eine Art darlehensähnlicher Verwahrungsvertrag vor: Die vom Kunden bei der Bank hinterlegten Sachen, die vertretbar sein müssen, gehen in den Bes.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depositum-regulaere/depositum-regu
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