Denobilitieren (neulat.), entadeln, des Adels entkleiden; Denobilitation, Entziehung des Adels. Die Bestimmung, wonach bei gemeinen Verbrechen Verlust des Adels eintritt, ging in das deutsche Strafgesetzbuch nicht über. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html