
Sonderhaftungsform im Handelsrecht, bei der ein Handelsvertreter oder Kommissionär gegenüber einem Unternehmer oder Kommittenten für die Erfüllung von Verbindlichkeiten durch Dritte (Kunde, Vertragspartner des Kommissionärs) schuldrechtlich einsteht. Die Haftung wird durch ...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.