
Garantie für die Zahlungsfähigkeit, die vom Handelsvertreter nur in Schriftform übernommen werden kann (HGB) bzw. von Kommissionären auch mündlich. Im Außenhandel zählen hierzu insbesondere Konvertierungs- und Transferrisiken und Moratoriums- und Zahlungsverbotsrisiken.
Gefunden auf
https://www.logistik-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.