
Dekretur (lat.), kurze Verfügung, Anweisung einer Behörde; insbesondere die auf eine Eingabe von dem betreffenden Beamten gesetzte Verfügung, durch welche das Sekretariats- und Kanzleipersonal zur Ausfertigung des nötigen Bescheides angewiesen wird. In einer solchen D. ist der Inhalt der auszufertigenden Verfügung selbst kurz angedeutet.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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