Deichzwang Bedeutung

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Deichzwang

Deichzwang Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Deichzwang, des -es, plur. inus. die Gerichtsbarkeit der Deichobrigkeit.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_419
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