[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Deichselgeld, des -es, plur., von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten in Sachsen, dasjenige Geld, welches denFrohnfuhren, wenn sie über Nacht ausbleiben, zur Zehrung und zum Stallgelde gegeben wird, und ungefähr 5 Gr. für den Wagen beträgt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_400
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