
Wertpapiere, die zur Anlage des von Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstocks zulässig sind, nennt man deckungsstockfähig.
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(Börse & Finanzen) Wertpapiere, die zur Anlage des von den Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstocks zugelassen sind, werden als deckungsstockfähig bezeichnet. © Deutsches Derivate Institut
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Deckungsstockfähige Wertpapiere sind solche, die für die Anlage des von Versicherungsunternehmen zu bildenden Deckungsstock s zugelassen sind. Der Deckungsstock oder Prämienreservefonds ist die Summe der erforderlichen Vermögenswerte, die eine Versicherung besitzen muss, um die notwendige Sicherheit für die Ansprüche der Versicherten zu...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/deckungsstockf%C3%A4higkeit/deckun
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