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Deckungsdarlehen

Deckungsdarlehen Logo #42012Die Absicherung (Deckung) von bestimmten Wertpapieren (Pfandbriefe) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu dienen z.B. Hypothekarkredite, die Deckungsdarlehen genannt werden. Der Gesamtbetrag des Deckungsdarlehens muss jederzeit mindestens so hoch und von gleichem Zinsertrag sein wie der Gesamtbetrag der verkauften Pfandbriefe (Gleichgewichtsprinzi......
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Deckungsdarlehen Logo #42709(Börse & Finanzen) Die Absicherung (Deckung) von bestimmten Wertpapieren (Pfandbriefe) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu dienen z.B. Hypothekarkredite, die Deckungsdarlehen genannt werden. Der Gesamtbetrag des Deckungsdarlehens muss jederzeit mindestens so hoch und von gleichem Zinsertrag sein wie ...
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/6279/deckungsdarlehen/

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Deckungsdarlehen Logo #42880Realkreditinstituteverkaufen Pfandbriefe an private Sparer u. a. Käufer. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung ( Deckung ) dieser Wertpapiere dienen Hypothekarkredit e als Deckungsdarlehen. Diese dürfen nur im Rahmen der Beleihungsgrenze ausgegeben werden und unterliegen u.U. dem Kongruenz-(Deckungs-)prinzip. Für die verkauften öffen...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/deckungsdarlehen/deckungsdarlehen.
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