
Die Absicherung (Deckung) von bestimmten Wertpapieren (Pfandbriefe) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu dienen z.B. Hypothekarkredite, die Deckungsdarlehen genannt werden. Der Gesamtbetrag des Deckungsdarlehens muss jederzeit mindestens so hoch und von gleichem Zinsertrag sein wie der Gesamtbetrag der verkauften Pfandbriefe (Gleichgewichtsprinzi......
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(Börse & Finanzen) Die Absicherung (Deckung) von bestimmten Wertpapieren (Pfandbriefe) ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu dienen z.B. Hypothekarkredite, die Deckungsdarlehen genannt werden. Der Gesamtbetrag des Deckungsdarlehens muss jederzeit mindestens so hoch und von gleichem Zinsertrag sein wie ...
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Realkreditinstituteverkaufen Pfandbriefe an private Sparer u. a. Käufer. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung ( Deckung ) dieser Wertpapiere dienen Hypothekarkredit e als Deckungsdarlehen. Diese dürfen nur im Rahmen der Beleihungsgrenze ausgegeben werden und unterliegen u.U. dem Kongruenz-(Deckungs-)prinzip. Für die verkauften öffen...
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