
Unter Darlegungslast versteht man in der Rechtswissenschaft die Obliegenheit einer Partei, bestimmte Tatsachen im Prozess vorzutragen. Die Darlegungslast gibt es nur in Prozessen, in denen der Verhandlungsgrundsatz (Beibringungsgrundsatz) gilt, also vor allem in Zivilverfahren. Die Darlegungslast korrespondiert ganz überwiegend mit der Beweislast...
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Mit subjektiver Darlegungslast (= Behauptungslast) wird im Zivilprozess die Notwendigkeit bezeichnet, dass die Parteien die ihnen günstigen Tatsachen darlegen/behaupten müssen, um Nachteile, wie z.B. ein abweisendes Urteil, zu vermeiden. Die Nachteile selbst werden objektive Darlegungslast genannt (siehe Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 402). Die Dar...
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