Das Ewiggeld oder der Ewigzins (census perpetuus, redditus perpetuo duraturi) war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Zins von einem Darlehen, das vom Gläubiger nicht aufgekündigt werden konnte und damit unablösbar war, außer es war ausdrücklich vertraglich anders vereinbart. Zumeist handelte es sich um die Bezahlung einer Geldrente... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ewiggeld