Conventio in manum (lat.), bei den Römern der Akt der Verehelichung, durch welchen die Braut der väterlichen Gewalt entzogen und unter des Mannes Herrschaft gestellt war. Man zählte dies zu den Fällen der Capitis deminutio minima. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html