
Congruus (lat.), übereinstimmend, passend; Congruijus, Gespilderecht, besondere Gattung des Näherrechts; de congruo, nach Billigkeit; Congrua, "das Zuständige", das zum standesmäßigen Unterhalt des Inhabers einer geistlichen Pfründe gesetzlich bestimmte Minimum der Jahresrente desselben.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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