(lat. [M.] Büchlein) ist im klassischen römischen Recht eine letztwillige Verfügung, die entweder als Bestandteil eines Testamentes zählt oder nur Fideikommisse und fideikommissarische Freilassungen enthalten darf.. Lit.: Kaser § 68; Söllner §§ 15, 17; Köbler, DRG 38 Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html