
Die clausula rebus sic stantibus (dt. etwa: Bestimmung der gleich bleibenden Umstände) ist ein ursprünglich aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Grundsatz. == Die clausula im römischen Recht und im Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland == Die Vertragsparteien erwarten keine Änderung der äußeren Umstände, welche für den Voll...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Clausula_rebus_sic_stantibus

Vertragsklausel die das Gleichbleiben bestimmter äußerer Umstände voraussetzt und andernfalls ein Abweichen vom Vertrag zulässt. Wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart ist, kann sie nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angewendet werden. Siehe dazu unter Wegfall der Geschäftsgrundlge.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/clausularebussicstantibus.php

in den meisten Fällen stillschweigend vorausgesetzte Klausel in einem Vertrag, nach der dieser nur so lange gelten soll, wie die bei seinem Abschluss bestehenden grundlegenden (Geschäfts-, politische) Verhältnisse fortdauern; Geltung der Klausel im Völkervertragsrecht umstritten.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/clausula-rebus-sic-stantibus
Keine exakte Übereinkunft gefunden.