[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Churherr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, Personen aus dem Rathe oder der Bürgerschaft, welche die übrigen Mitglieder des Rathes wählen, und durch den Churherreneid verpflichtet sind. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_5_0_354