[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. eine Capitulation, d. i. einen Vergleich in Vorschlag bringen und eingehen. Die Besatzung hat capituliret, hat sich auf Capitulation ergeben. das Feind verlangt zu capituliren. So auch im gemeinen Leben, mit jemanden capituliren, mit ihm wegen eines Vergleiches unterhandeln.
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