[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bunzenzins, des -es, plur. von mehrern Summen, die -e, eine niedrige und größten Theils veraltete Benennung derjenigen Summe, womit sich leibeigene Personen von dem Gutsherren die Erlaubniß zu heirathen erkaufen müssen; das Bunzengeld, von dem noch im niedrigen Leben üblichen Bunze, ...
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