
Österreich ist ein Bundesstaat (vergleiche Artikel 2 Bundes-Verfassungsgesetz) und wird nach dem Prinzip des Föderalismus aus 9 selbständigen Bundesländern gebildet. Die Staatsgewalten Gesetzgebung und Vollziehung sind zwischen den Körperschaften Bund und Bundesländer aufgeteilt, Gerichtsbarkeit ist ausschließlich Bundessache. Short v...
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Als Bundesstaat wird einerseits ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich betrachtet besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel auch verschiedene politische Ebenen in sich. Andererseits...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat
[Australien] - == Beschreibung, Quelle == == Lizenz == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat_(Australien)

ist ein Zusammenschluss von Staaten zu einem neuen Staat (z. B. Deutsches Reich 1871, Schweiz).
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

1) B. bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Für B. charakteristisch ist, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten über eigenständige (rechtliche, politische und territoriale) Kompetenzen (Zuständigkeiten) verfügen und die Gliedstaaten gegenüber dem B. zur Bündnistreue verpflichtet sind.Be...
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Bundesstaat, Verbindung mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten zu einem nach außen einheitlichen Gesamtstaat. Kennzeichnend für den Bundesstaat ist der föderative Aufbau, der den Gliedstaaten in bestimmten Bereichen unabhängige Staatsgewalt zugesteht. Bundesstaaten sind z. B. die heutige Schweiz, die Bundesrepublik Deutschland und die USA, dere....
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Bundesstaat: Bundesstaat: Schematische Darstellung des politischen Systems eines Bundesstaates am... Dass Bundesstaaten und Einheitsstaaten grundlegend unterschiedlichen Organisationsprinzipien folgen, wird u. a. bei der Zusammenarbeit im Rahmen der EU immer wieder deutlich. Ob ein staatsrechtliches...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bundesstaat i.S.v. Art. 20 I GG ist ein Gesamtstaat bei dem die Aus- übung der Staatsgewalt auf einen Zentralstaat (Bund) und mehrere Gliedstaaten (die Länder) aufgeteilt ist; vgl. auch Art. 79 III, 1. Fall GG.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Eine Reihe von Staaten schliesst sich unter gemeinsamer Zentrale zusammen. Sie geben Souveränitätsrechte an die Zentrale ab (z.B. Aussenpolitik, Recht auf Steürerhebung, Militärwesen). Bsp.: Bundesrepublik Deutschland; USA...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42353

Eine Reihe von Staaten schliesst sich unter gemeinsamer Zentrale zusammen. Sie geben Souveränitätsrechte an die Zentrale ab (z.B. Aussenpolitik, Recht auf Steürerhebung, Militärwesen). Bsp.: Bundesrepublik Deutschland; USA
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42377

Siehe auch unter Bundesstaatsprinzip.
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https://www.lexexakt.de/glossar/bundesstaat.php

Ein Bundesstaat (z.B. Deutschland gemäß Art. 20 Abs. 1 GG) ist ein Staat, der aus aus einzelnen Gliedstaaten (z.B. Bundesländern) besteht, die durch den Zusammenschluß ihre Staatlichkeit (d.h. Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt) nicht verlieren, und neben dem Gesamtstaat stehen. Mit dieser Bindung steht der Bundesstaat zwischen dem loser ge...
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https://www.lexexakt.de/glossar/bundesstaatsprinzip.php

Bundesstaat (Bundesreich), die Vereinigung verschiedener Staaten zu einem Gesamtstaats (s. Staat).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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