
Des Bundesfinanzrahmengesetz wurde mit der Haushaltsrechtsreform 2009 eingeführt und dient als Instrument für die mittelfristige Gesamtsteürung der Haushaltsführung. Es gibt verbindlich für jeweils vier Jahre im komprimierter Form die Ausgabenobergrenzen und die grundlegenden Züge des Personalplans vor. Es wird jährli...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/B.shtml
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