
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Seit 1969 ist die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Träger der Arbeitsförderung. Der Rechtsaufsicht durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist die Bundesanstalt für Arbeit (BA) unterworfen, ansonst...
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