
Bundesamt für das Heimatswesen , eine für die Entscheidung von Heimatsachen in höchster und letzter Instanz bestimmte Verwaltungsgerichtsbehörde, welche durch das (auf Baden, Südhessen und Württemberg, nicht aber auch auf Bayern und Elsaß-Lothringen ausgedehnte) norddeutsche Bundesgesetz vom 6. Juni 1870 ins Leben gerufen worden ist. Währen...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.