
ist das Recht, Einnahmen und Ausgaben im Staatshaushalt durch Gesetz festzulegen. Es geht im 19. Jh. vom Landesherrn an das Parlament über (Preußen 1850). Lit.: Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 2. A. 1995, 486
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Mit Budgetrecht wird das Recht des Parlaments bezeichnet, über den Haushaltsplan des Staats zu bestimmten. Das Budgetrecht ist eines der ältesten Recht des Parlaments.
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