[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. aus dem Franz. brocher. 1) Bey den Buchbindern, ein Buch nur heften, und allenfalls mit Papier überziehen, ohne ihm einen ordentlichen Band zu geben. 2) Bey den Zeugwebern, vielfarbige Blumen nach dem Leben in seidene oder wollene Zeuge weben. Broschirte Zeuge, broschirter Sa...
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