
Ein, seit einem Jahrzehnt kontrovers diskutiertes, jedoch bisher noch nicht bestehendes B. müßte fast alle übrigen Regelungsbereiche des Umweltrechts zu einem Konvolut bodenschützender oder bodenschutzrelevanter Normen in konsistenter Weise zusammenführen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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