
Die Durchführung der Blutentnahme erfolgt nach der 'Bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift über die Feststellung von Alkohol-, Medikamenten und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten' vom 13.10.1999, die nach mehrfacher Novellierung auch der neueren Gesetzgebung (Atemalk...
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https://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/bak_best.shtml
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