
Als Gütesiegel für Urlaubsorte, deren Rahmenbedingungen von der EG-Kommission, Einzelheiten aber von nationalen Organisationen bestimmt werden, soll die jeweils für die Dauer eines Jahres verliehene B. anerkannte und kontrollierte Sauberkeit von Badegewässern, Stränden und Sportboothäfen sowohl an der Meeresküste wie auch an Binnengewässern...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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