
Unter dem Begriff Bilanzierungshilfe werden jene Bilanzposten zusammengefasst, die die Bilanzierungskriterien nicht erfüllen, bei denen gesetzlich allerdings trotzdem Bilanzierungsmöglichkeiten bestehen. Konkret handelt es sich bei diesen Posten also um Aufwendungen, die weder zu einem Vermögensgegenstand noch zu einem Rechnungsabgrenzungsposte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzierungshilfe
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