
Unter Bilanzidentität wird in der Buchführung der Bilanzierungsgrundsatz gemäß {§|252|hgb|juris} Abs. 1 Nr. 1 HGB verstanden, der vorschreibt, dass in der Eröffnungsbilanz die Wertansätze für das Anlage- und Umlaufvermögen des Betriebes nicht von denen der Schlussbilanz des Vorjahres abweichen dürfen. Dies soll verhindern, dass Unternehm...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzidentität

Das Prinzip der Bilanzidentität besagt, dass die Eröffnungsbilanz identisch sein muss mit der Schlussbilanz des Vorjahres.
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