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Bifang

Bifang Logo #42000 Bifang ist eine altdeutsche Bezeichnung (von befangen: umfangen, einschließen) für ein eingefriedetes Feld, gewöhnlich ein schmales Ackerbeet. In der Rechtsgeschichte bezeichnet Bifang ein von einem dazu Berechtigten, beispielsweise einem Markgenossen, gerodetes Grundstück, das durch Einhegung zu seinem Sondereigentum wurde und den allgemeinen...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bifang

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Bifang Logo #42015ist das von einem Berechtigten neu genutzte, meist eingefriedete Grundstück.. Lit.: Köbler, WAS; Bethge, O., Über Bifänge, VSWG 20 (1928)
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Bifang Logo #42134Bifang , Beifang, im Mittelalter Ackerneuland der Markgenossenschaft.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bifang Logo #42227in der Allmende angelegte Rodung, die in Eigentum übergeht, oft der Bannmeile gleich
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

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Bifang Logo #42173Bifang (mhd. bivanc = 'das von den Furchen eingefasste Ackerbeet'; mlat. ambitus, captura, clausura, comprehensio, novale, occupatio, proprisus, saeptum. Je nach Landschaft auch Wurten, Bündten, Gärten). Feldstück, das von einem dazu berechtigten Gemeindemitglied durch Rodung gewonnen und (meist) ei...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Bifang Logo #42295Bifang (Bilon), hoch gewölbte, schmale Ackerbeete; s. Bodenbearbeitung.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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