
Bifang ist eine altdeutsche Bezeichnung (von befangen: umfangen, einschließen) für ein eingefriedetes Feld, gewöhnlich ein schmales Ackerbeet. In der Rechtsgeschichte bezeichnet Bifang ein von einem dazu Berechtigten, beispielsweise einem Markgenossen, gerodetes Grundstück, das durch Einhegung zu seinem Sondereigentum wurde und den allgemeinen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bifang

ist das von einem Berechtigten neu genutzte, meist eingefriedete Grundstück.. Lit.: Köbler, WAS; Bethge, O., Über Bifänge, VSWG 20 (1928)
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Bifang , Beifang, im Mittelalter Ackerneuland der Markgenossenschaft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

in der Allmende angelegte Rodung, die in Eigentum übergeht, oft der Bannmeile gleich
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Bifang (mhd. bivanc = 'das von den Furchen eingefasste Ackerbeet'; mlat. ambitus, captura, clausura, comprehensio, novale, occupatio, proprisus, saeptum. Je nach Landschaft auch Wurten, Bündten, Gärten). Feldstück, das von einem dazu berechtigten Gemeindemitglied durch Rodung gewonnen und (meist) ei...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bifang (Bilon), hoch gewölbte, schmale Ackerbeete; s. Bodenbearbeitung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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