
Bezugsrechte stellen ein Kaufrecht auf Aktien dar. Sie werden den Aktionär en angebot en, wenn die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöhen und zu diesem Zweck so genannte junge Aktien an der Börse plazieren will. Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital , so ist sie gesetzlich verpflichtet, den Inhabern der früher schon ausge...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bezugsrechte/bezugsrechte.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.