
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie teilt sich auf drei Bewirtschaftungszyklen auf. Nach Art. 13 Abs. 6 der WRRL werden die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (23. Oktober 2000) veröffentlicht. Spätestens im Jahre 2009 müssen auch die Maßnahmenprogramme aufgestellt sein (...
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