
Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im {§|34a|gewo|juris} Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach {§|34a|gewo|juris} Abs. 2 Nr. 1 GewO oder ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
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