
Gemäß EU-Definition:Obere Beurteilungsschwelle: Wert gemäß Anhang V, unterhalb dessen nach Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 96/62/EG eine Kombination von Messungen und Modellrechnungen zur Beurteilung der Luftqualität angewandt werden kann (1999/30/EG).Untere Beurteilungsschwelle: Wert gemäß Anhang V, unterhalb dessen nach Artikel 6 Absatz ...
Gefunden auf
https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=2976
Keine exakte Übereinkunft gefunden.